Was müssen Neubeamte
in Brandenburg beachten?

Neubeamte in Brandenburg haben die Möglichkeit, als Alternative zur bewährten Kombination aus individueller Beihilfe und Privater Krankenversicherung einen Beitragszuschuss zur Gesetzlichen Krankenversicherung zu wählen.

Mit der Entscheidung für die Pauschale verzichten Sie auf zahlreiche Vorteile, die Ihre Kolleginnen und Kollegen mit der klassischen Kombination aus Beihilfe und Privater Krankenversicherung haben. Wichtig ist hier insbesondere der Anspruch auf einen flexiblen und umfassenden Versicherungsschutz.

Wichtig: Ihre Entscheidung gegen die individuelle Beihilfe ist unwiderruflich. Daher sollten Sie sich als Beamtenanfänger in Brandenburg gut überlegen, ob Sie von dieser Option Gebrauch machen. Denn Ihr Beitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung kann unerwartet teuer werden. Zum Beispiel müssen Sie bei einem Wechsel in ein anderes Bundesland damit rechnen, dass sie dort keinen pauschalen Zuschuss mehr erhalten und daher als sogenanntes „freiwilliges Mitglied“ in der Gesetzlichen Krankenversicherung die komplette Summe alleine aufbringen müssen – bis zum Höchstbeitrag von über 950 Euro im Monat. Der erleichterte PKV-Zugang im Rahmen der Öffnungsaktion ist dann in der Regel nicht mehr möglich.

Quelle: www.beamte-in-der-pkv.de