Wir übernehmen für Sie und Ihre berücksichtigungsfähigen Familienangehörigen ab Ihrer Verbeamtung für die kommenden 2 Jahre völlig kostenfrei die Abwicklung Ihrer Rechnungen mit Ihrer Beihilfestelle sowie Ihrer privaten Krankenversicherung. Sie senden uns einfach Ihre Rechnungen zu und müssen nur noch auf die Erstattungen warten.
Zusätzlich prüfen wir die Bescheide der Beihilfestelle und Abrechnungen der privaten Krankenversicherung, reklamieren Kürzungen der Erstattungen (sofern berechtigt) und kümmern uns darum, dass Sie die höchstmöglichen Leistungen erhalten.
Wichtig: Alle Zahlungen fließen auf Ihr Konto. Wir übernehmen nur den administrativen Aufwand, nicht aber den Zahlungsverkehr. Somit ist sichergestellt, dass Sie schnellstmöglich und ohne Umwege alle Leistungen der Beihilfe und der privaten Krankenversicherung direkt erhalten!
Kein Papierkram, kein Aufwand für Sie. Lediglich die Überweisungen der Rechnungen an die Heilbehandler erfolgt durch Sie selbst. Nach den ersten zwei kostenfreien Jahren entscheiden Sie, ob Sie zukünftig alles selbst übernehmen oder weiterhin unseren Service nutzen möchten. Entscheiden Sie sich für uns, berechnen wir Ihnen ab dann eine monatliche Pauschale für unsere Dienstleistung. Die Monatspauschale berechnet sind ganz einfach: aktuelles Jahr minus Ihr Geburtsjahr.
Beispiel : Sie sind 1982 geboren. Pauschale = 2019 – 1982 = 37€ monatliche Pauschale.
Optional gilt dies ebenfalls für jeden berücksichtigungsfähigen Familienangehörigen, für den wir diesen Service leisten. Die maximale monatliche Pauschale beträgt 65€ je Familie.
Und das Beste ist, es gibt KEINE Vertragslaufzeit. Sie können JEDERZEIT zum Monatsende kündigen. Ohne Wenn und Aber.