Unser Beihilfe Service für Sie

Benötigen Sie Unterstützung?
Quelle: beamte-in-der-pkv-de

Wir übernehmen für Sie und Ihre berücksichtigungsfähigen Familienangehörigen ab Ihrer Verbeamtung für die kommenden 2 Jahre völlig kostenfrei die Abwicklung Ihrer Rechnungen mit Ihrer Beihilfestelle sowie Ihrer privaten Krankenversicherung. Sie senden uns einfach Ihre Rechnungen zu und müssen nur noch auf die Er­stattungen warten.

Zusätzlich prüfen wir die Bescheide der Beihilfestelle und Abrechnungen der privaten Krankenversicherung, reklam­ieren Kürzungen der Erstattungen (sofern berechtigt) und kümmern uns darum, dass Sie die höchstmöglichen Leistungen erhalten.

Wichtig: Alle Zahlungen fließen auf Ihr Konto. Wir übernehmen nur den administrativen Aufwand, nicht aber den Zahlungsverkehr. Somit ist sichergestellt, dass Sie schnellstmöglich und ohne Umwege alle Leistungen der Beihilfe und der privaten Krankenversicherung direkt erhalten!

Nutzen Sie unseren besonderen Service

Kein Papierkram, kein Aufwand für Sie. Lediglich die Überweisungen der Rechnungen an die Heilbehandler erfolgt durch Sie selbst. Nach den ersten zwei kostenfreien Jahren entscheiden Sie, ob Sie zukünftig alles selbst übernehmen oder weiterhin unseren Service nutzen möchten. Entscheiden Sie sich für uns, berechnen wir Ihnen ab dann eine monatliche Pauschale für unsere Dienstleistung. Die Monatspauschale berechnet sind ganz einfach: aktuelles Jahr minus Ihr Geburtsjahr.

Beispiel : Sie sind 1982 geboren. Pauschale = 2019 – 1982 = 37€ monatliche Pauschale.

Optional gilt dies ebenfalls für jeden berücksichtigungsfähigen Familienangehörigen, für den wir diesen Service leisten. Die maximale monatliche Pauschale beträgt 65€ je Familie.

Und das Beste ist, es gibt KEINE Vertragslaufzeit. Sie können JEDERZEIT zum Monatsende kündigen. Ohne Wenn und Aber.

Fairness für beide Seiten

Damit unser Service für alle Seiten fair ist und auch leistbar bleibt, nehmen wir nur dann eine einmalige Wiederaufnahmegebühr von 350€, wenn Sie sich nach den 2 kostenfreien Jahren entscheiden, erstmal alles selbst in die Hand zu nehmen und dann einige Zeit später – beispielsweise nach 10 Jahren bei Eintritt einer schweren Erkrankung – wieder auf uns zurückkommen, um den Service wieder zu nutzen. Zu diesem Zeitpunkt wäre dann neben der ab dann zu leistenden Monatspauschale die einmalige Wiederaufnahmegebühr von 350€ fällig.

Beispiel: Sie nutzen unseren Service nach Ihrer Verbeamtung erst einmal 2 Jahre kostenfrei und wickeln dann 10 Jahre alles selbst ab. Unerwartet kommt dann eine Erkrankung, wo von nun an monatlich viele Rechnungen und entsprechender Aufwand anfallen und erst ab DANN möchten Sie unseren Service erneut in Anspruch nehmen. In diesem Fall übernehmen wir gern den oben genannten Service nach Zahlung der Wiederaufnahmegebühr sowie der zukünftig anfallenden Monatspauschalen.

Alle weiteren Details und das Vorgehen zu unserem Service besprechen wir gern persönlich mit Ihnen.