Private und gesetzliche Kranken­versicherung

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Quelle: beamte-in-der-pkv-de

Die private Krankenversicherung und gesetzliche Krankenkasse sind grundsätzlich unterschiedliche „Systeme“. Während bei einem privaten Krankenversicherer die Leistungen auf Vereinbarungen beruhen – wie zum Beispiel den Versicherungsbedingungen – sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen durch das Sozialgesetzbuch sowie die Beschlüsse des gemeinsamen Bundesausschusses geregelt.

Die Leistungen einer privaten Krankenversicherung sind vertraglich garantiert und können durch den Versicherer nur verbessert, nicht aber verschlechtert werden. Hier kann sich höchstens der Beitrag für die zu erbringenden Leistungen ändern. Unsere Erfahrung bei Versicherungstarifen für Beamte zeigt diesbezüglich, dass Sie mit einer durchschnittlichen Erhöhung Ihrer Beiträge von etwa 4% pro Jahr rechnen sollten.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung können sich sowohl Beitrag als auch Leistungen ändern. Dies passierte in den letzten 50 Jahren auch regelmäßig. Steigt Ihr Einkommen, steigt auch Ihr Versicherungsbeitrag, maximal bis zum Höchstsatz (derzeit etwa 1000€). Steigt der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung oder erhöht sie den individuellen Zusatzbeitrag, steigen Ihre Beiträge ebenfalls. Es gibt einige wenige Fälle, in denen für Sie als Beamter ein Verbleib in einer gesetzlichen Krankenkasse durchaus Sinn machen kann. In den meisten anderen Fällen jedoch lohnt sich der Wechsel zu einem privaten Krankenversicherer, selbst inklusive Risikozuschlag!

PKV

  1. selbst abrechnen
  2. für Beamte in der Regel günstiger als der Beitrag bei einer gesetzlichen Krankenkasse
  3. Privatpatient
  4. in vielen Bereichen bessere Leistungen als bei einer gesetzliche Krankenversicherung
  5. garantierte Leistungen
  6. medizinischer Fortschritt in der Regel mitversichert
  7. Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit
  8. bei hohen Besoldungsgruppen nie teurer als der Beitrag einer gesetzlichen Krankenversicherung (Basistarif)

GKV

  1. keine Arbeit mit Rechnungen
  2. Beitrag in aller Regel höher als in der privaten Krankenversicherung
  3. Kassenpatient
  4. Kassenleistungen
  5. Familienversicherung für Angehörige möglich
  6. möglicherweise geringer Beitrag bei unteren Besoldungsgruppen und/oder
    Teilzeitbeschäftigung
  7. nur Therapien, Medikamente oder Leistungen,
    die der gemeinsame Bundesausschuss genehmigt hat (§12 SGB V – „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein[…]“)