Die private Krankenversicherung und gesetzliche Krankenkasse sind grundsätzlich unterschiedliche „Systeme“. Während bei einem privaten Krankenversicherer die Leistungen auf Vereinbarungen beruhen – wie zum Beispiel den Versicherungsbedingungen – sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen durch das Sozialgesetzbuch sowie die Beschlüsse des gemeinsamen Bundesausschusses geregelt.
Die Leistungen einer privaten Krankenversicherung sind vertraglich garantiert und können durch den Versicherer nur verbessert, nicht aber verschlechtert werden. Hier kann sich höchstens der Beitrag für die zu erbringenden Leistungen ändern. Unsere Erfahrung bei Versicherungstarifen für Beamte zeigt diesbezüglich, dass Sie mit einer durchschnittlichen Erhöhung Ihrer Beiträge von etwa 4% pro Jahr rechnen sollten.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung können sich sowohl Beitrag als auch Leistungen ändern. Dies passierte in den letzten 50 Jahren auch regelmäßig. Steigt Ihr Einkommen, steigt auch Ihr Versicherungsbeitrag, maximal bis zum Höchstsatz (derzeit etwa 1000€). Steigt der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung oder erhöht sie den individuellen Zusatzbeitrag, steigen Ihre Beiträge ebenfalls. Es gibt einige wenige Fälle, in denen für Sie als Beamter ein Verbleib in einer gesetzlichen Krankenkasse durchaus Sinn machen kann. In den meisten anderen Fällen jedoch lohnt sich der Wechsel zu einem privaten Krankenversicherer, selbst inklusive Risikozuschlag!