In den meisten Bereichen bekommen Sie bessere und höhere Leistungen als bei den gesetzlichen Krankenkassen.
Oftmals bevorzugte Terminvergabe bei (Fach-)Ärzten und in Kliniken, weil sie Privatpatient sind.
Bei vielen Beihilfeträgern können Sie über die Tariföffnungsaktion auch die stationären Wahlleistungen mit absichern. Somit sind Sie im Krankenhaus auch Privatpatient und profitieren von der besseren Unterbringung, Verpflegung, Service und haben Anspruch auf jede Therapie und alle Medikamente bei einer freien Arzt- und Krankenhauswahl (auch reine Privatkliniken).
Als Privatpatient rechnen die Heilbehandler direkt mit Ihnen ab. So sehen Sie immer, wer was abrechnet zu welchen Diagnosen. Dies ist sehr transparent und keine „BlackBox“ wie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung, bei der Sie als Patient in den Abrechnungs- und Dokumentationsprozess nicht mit eingebunden sind.
Bei aktuell 6 Beihilfeträgern besteht die Möglichkeit der pauschalen Beihilfe. Das bedeutet einen 50% Zuschuss zum Beitrag der freiwilligen, gesetzlichen Krankenkasse.
Bei Unzufriedenheit mit dem Versicherer oder dem Tarif keine oder nur geringe Wechseloptionen.
Jedes Familienmitglied muss gegen eigenen Beitrag versichert werden.
Die Beantragung ist relativ aufwendig, da die Versicherer oft mehr Unterlagen, Nachweise oder Atteste verlangen als bei gesunden Kunden.
Vermittler, Vertreter oder Makler oftmals unmotiviert, weil es für diese Verträge keine oder nur eine sehr geringe Vergütung gibt.
In aller Regel nur 6 Monate nach der erstmaligen Verbeamtung umsetzbar.