Vor- und Nachteile der Tariföffnung
Was bringt Ihnen die Tariföffnungsaktion?
Grundsätzlich sehen wir die größten Vorteile der Tariföffnungsaktion darin, dass niemand wegen einer Vorerkrankung abgelehnt werden darf und der Risikozuschlag auf 30% begrenzt ist. Somit steht allen Neubeamten der Weg in die private Krankenversicherung offen. Da die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen völlig unterschiedlich funktionieren, gibt es aber neben den vielen überwiegenden Vorteilen auch einige Nachteile.
Vorteile
JEDER wird versichert
Dies gilt übrigens auch für erkrankte Familienangehörige.
Niedriger Beitrag
In der Regel (deutlich) geringere Beiträge als in der gesetzlichen Krankenkasse. Dies hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab. Daher gibt es auch Ausnahmen!
Mehr Leistung
In den meisten Bereichen bekommen Sie bessere und höhere Leistungen als bei den gesetzlichen Krankenkassen.
Schnellere Termine
Oftmals bevorzugte Terminvergabe bei (Fach)Ärzten und in Kliniken, weil sie Privatpatient sind.
Privatpatient im Krankenhaus
Bei vielen Beihilfeträgern können Sie über die Tariföffnungsaktion auch die stationären Wahlleistungen mit absichern. Somit sind Sie im Krankenhaus auch Privatpatient und profitieren von der besseren Unterbringung, Verpflegung, Service und haben Anspruch auf jede Therapie und alle Medikamente bei einer freien Arzt- und Krankenhauswahl (auch reine Privatkliniken).
Rechnungen
Als Privatpatient rechnen die Heilbehandler direkt mit Ihnen ab. So sehen Sie immer, wer was abrechnet zu welchen Diagnosen. Dies ist sehr transparent und keine „BlackBox“ wie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung, bei der Sie als Patient in den Abrechnungs- und Dokumentationsprozess nicht mit eingebunden sind.
Pauschale Beihilfe
Nachteile
Zusatztarife
Zusatztarife (Kur, Krankenhaustagegeld, Beihilfeergänzung) sind nur bei sehr wenigen Versicherern im Rahmen der Öffnungsaktion möglich.
Wechselmöglichkeiten
Bei Unzufriedenheit mit dem Versicherer oder dem Tarif keine oder nur geringe Wechseloptionen.
Familienmitglieder
Jedes Familienmitglied muss gegen eigenen Beitrag versichert werden.
Aufwand
Die Beantragung ist relativ aufwendig, da die Versicherer oft mehr Unterlagen, Nachweise oder Atteste verlangen als bei gesunden Kunden.
Keine Provisionen
Vermittler, Vertreter oder Makler oftmals unmotiviert, weil es für diese Verträge keine oder nur eine sehr geringe Vergütung gibt.
Frist
In aller Regel nur 6 Monate nach der erstmaligen Verbeamtung umsetzbar.